Reparatur solcher Schäden, die auf den Gebrauch der Mietsache beruhen oder aus dem Risikobereich des Mieters stammen.
Die Erneuerung nicht mehr reparaturbedürftige Bauteile oder Anlagen fällt nicht darunter.
Von der Instandsetzung abzugrenzen ist die Instandhaltung.
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